COVID-19 Massnahmen ab dem 30.06.2021 (Outdoor) / 06.12.2021 (Indoor)

COVID-19 Massnahmen des PSVD für Indoor Schiessanlagen: (Gültig ab 06.12.2021, bis auf Widerruf)

Allgemeine Verhaltensregeln:

• Nur symptomfreie Personen erscheinen zum Training / Wettkampf
• Es gilt Covid-Zertifikatspflicht für alle Personen über 16 Jahre! Nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen     dürfen die Schiessanlage betreten. (NEU: auch bei Trainings)

• Das Tragen einer Maske ist wieder obligatorisch
• Die allgemeinen Verhaltensregeln des BAG, zum Schutz vor COVID-19 sind weiterhin zu befolgen.
• Hände desinfizieren, vor und nach der Schiessübung.

Spezielle Regeln für die Schiessanlage Werlen:

• Im Schiessstand ist das Tragen einer Schutzmaske und die Pflicht zur Abstandshaltung obligatorisch.

   Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Schützen während dem Schiessen.
• Es wird eine Eingangskontrolle durchgeführt, wo das COVID-19 Zertifikat vorgewiesen werden muss.
• Jede anwesende Person (Schützen und Besucher), muss sich, in die Präsenzliste eintragen (Contact-Tracing)
• Personen, die sich fahrlässig oder mutwillig, nicht an die genannten Massnahmen halten, können vom Schützenmeister aus dem Schiessstand verwiesen werden. (Statuten PSVD Anhang B)

PSV Dübendorf

Der Vorstand
Dübendorf, 07.12.2021

 

COVID-19 Massnahmen des PSVD für Outdoor Schiessanlagen: (Gültig ab 30.06.2021, bis auf Widerruf)

Allgemeine Verhaltensregeln:

  • Die allgemeinen Verhaltensregeln des BAG, zum Schutz vor COVID-19 sind weiterhin zu befolgen
  • Nur symptomfreie Personen erscheinen zum Training / Wettkampf
  • Hände desinfizieren, vor und nach der Schiessübung

 

Spezielle Regeln für den Schiessstand Stiegenhof:

  • Solange sich der Schütze im Schiessstand befindet, empfiehlt der PSVD, das Tragen einer Maske
  • Direkt an der Schiessposition (Ladebank) muss keine Maske getragen werden
  • Alle anwesenden Personen (Schützen und Besucher), müssen sich, nach wie vor, in die Präsenzliste eintragen (Contact-Tracing)
  • Die Schützenstube bleibt weiterhin geschlossen

Personen, die sich fahrlässig oder mutwillig, nicht an die genannten Massnahmen halten, können vom Schützenmeister aus dem Schiessstand verwiesen werden. (Statuten PSVD Anhang B)

 

Kloten, 29.06.2021

Werner Trütsch

1. Schützenmeister PSVD

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